Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Ferienhausvermietung der

Immoblien-GbR Alte Dorfstrasse

„Ferien am Ostseestrand“

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für die mietweise Überlassung unserer Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter (im Folgenden: Gast) durch uns erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. 

Die maximale Mietdauer beträgt drei Monate.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Buchung/Buchungsbestätigung

Anfragen/Buchungswünsche erreichen uns über folgende Kanäle:

  1. Formular auf unserer Website https://ferien-am-ostseestrand.de
  2. Mail an buchung@ferien-am-ostseestrand.de
  3. Anruf unter +49 (0)40 21084064

Ist die angefragte Wohnung zum gewünschten Zeitraum verfügbar, erhält der Gast von uns eine Reservierungsbestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung, bzw. Zahlungsaufstellung. Die Reservierung für das Ferienhaus ist nach Zahlungseingang (Anzahlung bzw. Vollzahlung (siehe §3) verbindlich. Hierüber bekommt der Gast eine gesonderte Buchungsbestätigung.

Preise und Kaution

Wir berechnen saisonabhängig eine ferienhausgebundene Mietrate pro Übernachtung. Die aktuellen Preise werden auf der Website https://ferien-am-ostseestrand.de der Übersicht halber ausgewiesen. Der tatsächlich zu zahlende Mietpreis ergibt sich immer aus dem individuellen Angebot, welches wir dem Gast auf Grundlage seiner genannten Reisedaten erstellen.

Je nach Saison werden die Anzahl der Mindestübernachtungen, bzw. An-/Abreisetage durch uns bestimmt. Diese Informationen sind Bestandteil des Angebots und werden dem Gast im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilt.

Während der Hauptsaison können unsere Ferienhäuser nur von Samstag bis Samstag für mindestens sieben Übernachtungen gebucht werden. In den anderen Saisons sind die An-/Abreisetage grundsätzlich frei wählbar und es sind mindestens vier Übernachtungen zu buchen.

Als Sicherungsleistung erheben wir eine Kaution von € 200,- je Buchung. Diese ist im Voraus zu zahlen und wird sofort nach anstandsloser Rücknahme des Hauses nach Urlaubsende des Gastes auf dessen Konto überwiesen.

Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 25% der Mietraten ist sofort nach der Reservierungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung und 200 Euro Kaution sind bis spätestens 30 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (Reiseantritt in weniger als 30 Tagen nach Reservierungsbestätigung) ist die Zahlung der gesamten Mietkosten sofort zu leisten.

Geht die Anzahlung, bzw. Vollzahlung nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Versand der Reservierungsbestätigung bei uns ein, erlischt der Anspruch des Gastes auf die angefragt Wohnung. Bevor wir das Ferienhaus wieder an andere Gäste freigeben, informieren wir den ursprünglichen Gast per Mail.

Wir werden den Mieter kurz vor Ablauf der Zahlungsfrist (30 Tage vor Mietbeginn) per Mail an die Zahlung der Gesamtkosten erinnern. Können wir keinen fristgerechten Zahlungseingang feststellen, werden wir das Ferienhaus wieder zur Buchung an andere Gäste freigeben. Die Anzahlung erstatten wir nicht (siehe auch: Stornoregelung §8).

Die Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Gast selbst, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung.

An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüssel übergeben wir entweder persönlich oder hinterlegen diese an einem sicheren Ort. Details zur Übergabe sprechen wir wenige Tage vor Mietbeginn mit dem Gast ab. Schadensersatzansprüche können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Gast übergibt die Wohnung am Abreisetag besenrein, mit gereinigtem Geschirr, geleerten Müllbehältern und ausgeräumtem Kühlschrank. Wir behalten uns vor, den Aufwand einer verspäteten Abreise (z.B. erneute Anfahrt, bzw. Leerlaufzeit der Reinigungskräfte) dem Gast in Rechnung zu stellen.

Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren aller Art ist in den Häusern „Backbord“ und „Alte Liebe“ möglich. Die Erlaubnis und die Unterbringungskosten für das Haustier ergeben sich aus der jeweiligen Reservierungs-/bzw. Buchungsbestätigung.

Werden Tiere unerlaubt untergebracht, werden wir eine aufwandsabhängige Sonderreinigung, mindestens jedoch 50,- Euro in Rechnung stellen.

Gebrauch des Hauses und Inventars

Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Die Inventarlisten liegen im Ferienhaus zur Einsicht. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, setzt der Gast uns hiervon unverzüglich in Kenntnis.

Der Gast behandelt das Inventar schonend und pfleglich und belässt es jederzeit im Ferienhaus. Das Umstellen von Möbeln ist nicht gestattet.

Der Gast beachtet die gesetzlichen Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr.

Um Schäden durch unbefugten Zutritt/Einbruch und Witterung zu vermeiden, sollen bei Verlassen des Hauses Fenster und Türen geschlossen werden.

In unseren Ferienhäusern ist das Rauchen und Dampfen verboten. Auf der Terrasse steht ein Aschenbecher bereit. Stellen wir fest, dass im Haus geraucht oder gedampft wurde, berechnen wir eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von € 100,-

Für die Häuser Backbord und Steuerbord stehen jeweils zwei PKW-Stellplätze zur Verfügung, für das Haus Alte Liebe ist ein Stellplatz verfügbar.

Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, wird hierfür ein gesondertes Entgelt fällig, welches durch den der Buchung zugrunde liegenden Mietpreis, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro, bestimmt wird.

Der Mietvertrag ist nicht übertragbar. Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.

Bei vertragswidriger Nutzung des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Haus- oder Landfriedens, etc. können wir den Mietvertrag fristlos kündigen. Das gilt insbesondere für solches Verhalten, das geeignet ist, Schaden am Haus, den Außenanlagen und unserem Image als Vermieter anzurichten.

Wir betreten das Ferienhaus während der Mietzeit des Gastes nicht, es sei denn, es gibt einen außerordentlichen und wichtigen Grund dafür. Dies gilt nicht für den Technikraum, der durch eine Nebeneingangstür zugänglich ist. Falls wir, z. B. im Rahmen der Gefahrenabwehr, das Haus betreten müssen, informieren wir die Gäste vorher, es sei denn, dies ist uns nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

Rücktritt des Mieters/Storno-Regelung

Es gilt das Mietrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wenn der Mieter aus persönlichen Gründen den Aufenthalt in unseren Ferienhäusern storniert, steht ihm kein gesetzliches Rücktrittsrecht zur Verfügung, siehe § 537 Absatz 1 Satz 1 BGB.

Der Gast schuldet bei Stornierung also den vereinbarten Mietzins – auch, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung bislang nur eine Anzahlung geleistet wurde.

Vom vollständigen Mietzins ziehen wir unsere durchschnittlich ersparten Aufwendungen ab. Wir bewerten diese mit pauschal mit 7,5 % des vereinbarten Mietpreises, zzgl. einer ggf. gezahlten Kaution. 

Zur Absicherung empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.

Wir werden auf die Berechnung des Mietzinses verzichten, wenn es uns gelingt, das entsprechende Haus in dem stornierten Zeitraum an andere Gäste zu vermieten.

In diesem Fall behalten wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro vor.

Haftung des Gastes

Der Gast haftet für die von ihm und seinen Mitreisenden verursachten Schäden am Ferienhaus samt Inventar, sofern diese über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen.

Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen, es sei denn die Folgen eines Ereignisses hätten durch die Meldung an uns verhindert oder verringert werden können. Kommt es also zu einer Störung der üblichen Nutzung, z.B. durch Stromausfall, Wasserrohrbuch, o.ä. ist es die Pflicht des Gastes uns unverzüglich darüber zu informieren. Wir werden alles Zumutbare tun, um die vollumfängliche Nutzung des Hauses schnellstmöglich wieder zu gewährleisten. Nur, wenn der Gast es unterlässt, uns zu informieren, haftet er für die Folgeschäden.

Für Schäden, die aus vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung entstehen, haftet ebenfalls der Gast.

Rücktritt durch den Vermieter

Ein Rücktritt durch uns kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast andere Gäste oder die umliegenden Anwohner trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist (siehe auch §6).

Haftung des Vermieters

Grundsätzlich nutzt der Gast unser Ferienhaus auf eigene Gefahr.

Im Falle eines Rücktritts von unserer Seite, z. B. in Folge höherer Gewalt oder anderer nicht zu vertretenden Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich unsere Haftung auf die Rückerstattung der Mietzahlung.

Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, z. B. Haftung für Anreise- und Hotelkosten schließen wir aus.

Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt schließen wir aus.

Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung, bzw. Vollzahlung bei kurzfristiger Anreise.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg.

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